Entgeltliche Verträge

Entgeltliche Verträge

Entgeltliche Verträge, Verträge, bei denen jemand einen Vermögensvorteil gegen ein Vermögensopfer erwirbt. Die E. V. heißen auch onerose oder lästige.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Entgeltliche Verträge — Entgeltliche Verträge, auch onerose oder lästige genannt, sind solche, bei denen jeder der Kontrahenten eine Aufopferung aus seinem Vermögen macht oder zu machen sich verpflichtet; den Gegensatz hierzu bilden die unentgeltlichen oder lukrativen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Öffentlicher Auftrag — Öffentliche Aufträge sind Aufträge, die öffentliche Auftraggeber vergeben. Innerhalb der EU werden öffentliche Aufträge im Wert von 1,6 Billionen Euro vergeben. Dies entspricht etwa 12 15 Prozent des Bruttosozialproduktes der EU.… …   Deutsch Wikipedia

  • Auftrag (Schweiz) — Der Auftrag ist im schweizerischen Obligationenrecht ein Vertragsverhältnis. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei entgeltlich oder unentgeltlich eine Tätigkeit für den Auftraggeber auszuführen, wobei ein Vertrauensverhältnis zwischen den… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • AnfG — Basisdaten Titel: Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens Kurztitel: Anfechtungsgesetz Abkürzung: AnfG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtungsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens Kurztitel: Anfechtungsgesetz Abkürzung: AnfG Art: Bundesgesetz Geltu …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzanfechtung — Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Mit der Insolvenzanfechtung verwandt ist die Anfechtung Gläubiger benachteiligender Rechtshandlungen …   Deutsch Wikipedia

  • Gewährleistung — ist Haftung für den Eintritt eines bestimmten Ereignisses, für die Dauer eines bestimmten Zustandes oder für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften eines Gegenstandes. Im bürgerlichen Recht kommt G. besonders vor bei Veräußerungen gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wandelung — ist Aufhebung eines Vertrages, insbes. eines Kauf oder Werkvertrages wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Sache oder des gelieferten Werkes. Die W. kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht nur durch den Vertrag nach § 465, sondern auch durch …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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